Aktuelle Information: Ab 1.Januar 2025 verbietet die Europäische Union den Füllungswerkstoff Amalgam. AMALGAM
besteht aus Metallpulver (=Feilung) und Quecksilber im Gewichtsverhältnis 1 : 1
Das Pulver enthält:
mindestens 65 % Silber (Ag), höchstens 29 % Zinn (Sn), 6 % Kupfer (Cu), 2 % Zink (Zn) und 3 % Quecksilber zusätzlich!
Das ehemalige Bundesgesundheitsamt (BGA)
(=jetzt "Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte" BifArM)
hat 1992 die Amalgamanwendung eingeschränkt!
Wohl schreibt das BGA, daß nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand es
"keinen begründeten Verdacht für ein medizinisch nicht vertretbares Risiko durch Tragen,
Legen oder Entfernen von Amalgamfüllungen gäbe". Weiter:
"Die Vorteile der Amalgamfüllung als Werkstoff sind Verschleißfestigkeit,
adäquate marginale Adaption sowie ausreichende Röntgendarstellung.
Die hohe Kantenfestigkeit wird bisher von keinem anderen Füllungsmaterial mit Ausnahme der Gußfüllung erreicht."
Dennoch hat das BGA für folgende Fälle Anwendungsbeschränkungen verfügt:
1. Allergien gegen Amalgambestandteile
2. Retrograde Wurzelfüllungen
3. Bei eingeschränkter Nierenfunktion
4. Umfangreiche Amalgamtherapie während der Schwangerschaft
5. Bei Kleinkindern bis zum 6. Lebensjahr (besonders in den ersten 3 Lebensjahren)
Diese 5 Punkte entbehren ab 1.1.25 durch das Amalgamverbot der Grundlage und fallen der Geschichte anheim!
Darüber hinaus kann es ratsam oder erforderlich sein, Amalgam wieder zu entfernen, bei:
Mundschleimhauterkrankungen (Lichen planus) und Auftreten und Anhalten örtlicher elektro-chemisch bedingter Mißempfindungen im Munde
Amalgamfüllungen im Seitenzahnbereich
ohne Amalgam
alte Amalgamfüllung aus der Nähe
Seit 1997 gibt es die nach SGB V
gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der Mehrkostenberechnung,
wenn ein Patient keine Amalgamfüllung wünscht,
sondern Composite(=lichthärtender Kunststoff), Edelmetall oder Keramik wählt!
In unserer Praxis verwenden wir nach dem Amalgamverbot (bei uns schon seit 1995)
für nicht zuzahlungsfähige Patienten Glasionomer-Zemente und Compomere,
die für die entsprechenden Füllungslagen zugelassen sind.
Wenn Sie eine anspruchsvollere Behandlung wünschen,
entscheiden Sie sich für hochwertige Alternativen! Wir beraten Sie gern!